Unsere Produktlinien
Agrarrohstoffe
Getreide, Hülsenfrüchte, Reis, Ölsaaten, Schalenfrüchte und Trockenfrüchte. Kontrahiert auf GAFTA- oder FOSFA-Formularen, geliefert nach Incoterms 2020, vor Verschiffung durch ein unabhängiges Inspektionsunternehmen kontrolliert.
Spezifikationen und Bedingungen →Erneuerbare Einsatzstoffe
Altspeiseöl und verwandte Biokraftstoff-Einsatzstoffe. Diese Linie befindet sich im Aufbau. Solange wir kein Zertifikat eines für die Richtlinie (EU) 2023/2413 anerkannten freiwilligen Systems halten, stellen wir keine Nachhaltigkeitserklärung aus und treffen keine Treibhausgasaussage.
Was wir aussagen dürfen →Handelswaren
Industrie- und Konsumgüter außerhalb der reglementierten Handelsgewerbe. Beschaffung, Kontrahierung und Verschiffung gegen eine mit dem Käufer schriftlich vereinbarte Spezifikation.
Umfang und Ausschlüsse →Die Dokumente, die wir ausstellen
Eine Ladung ist nur so gut wie die Akte, die mit ihr reist. Dies ist der Dokumentensatz, den ein Käufer von uns erhält — je nach Ware und vereinbarten Bedingungen.
Im physischen Rohstoffhandel ist die Dokumentation das Geschäft. Unterlagen zu jeder Sendung werden fünf Jahre aufbewahrt und können auf Verlangen eines Käufers, Prüfers oder einer zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Ablauf einer Transaktion
Anfrage und Prüfung
Ware, Menge, Bestimmungsland und Endverwendung werden erfasst. Geschäftspartner, deren wirtschaftliche Eigentümer und das Bestimmungsland werden vor Angebotslegung geprüft.
Beschaffung und Lieferantenqualifizierung
Lieferanten werden anhand eines schriftlichen Fragebogens zu Identität, Genehmigungen, Spezifikationsfähigkeit und Vorlieferungen qualifiziert.
Vertrag
GAFTA- oder FOSFA-Standardformulare, soweit handelsüblich, Incoterms 2020, österreichisches Recht, Schiedsgericht oder Gerichtsstand nach schriftlicher Vereinbarung.
Verschiffungskontrolle
Menge und Qualität werden im Verladehafen durch ein vertraglich bestelltes unabhängiges Inspektionsunternehmen festgestellt.
Verschiffung und Dokumente
Ladung verschifft, Dokumentensatz gegen das vereinbarte Zahlungsinstrument vorgelegt.
Aufzeichnungen
Rückverfolgbarkeit einen Schritt zurück und einen Schritt vor, Aufbewahrung fünf Jahre.
Compliance ist ein Verfahren, kein Versprechen
Wir bezeichnen uns nicht als compliant. Wir beschreiben, was wir tun: Prüfung von Geschäftspartnern und Schiffen gegen die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, Einstufung der Waren nach der Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz 2011 soweit erforderlich, und dokumentierte Nachweisketten für jede Ladung.
Wir behalten uns vor, Geschäfte aus Compliance-Gründen abzulehnen oder zu stornieren.
Compliance-Erklärung lesen →