Von der Anfrage bis zur abgelegten Akte
Bei jeder Transaktion laufen dieselben sechs Schritte, unabhängig von der Ware.
Sechs Schritte
Anfrage und Prüfung
Wir erfassen Ware, Menge, Bestimmungsland, Empfänger und Endverwendung. Bevor ein Angebot unser Büro verlässt, werden Geschäftspartner, wirtschaftliche Eigentümer und Bestimmungsland gegen Sanktionslisten geprüft. Eine Anfrage, die wir nicht prüfen können, lehnen wir ab.
Beschaffung und Lieferantenqualifizierung
Lieferanten füllen einen schriftlichen Fragebogen zu Rechtsidentität, Registerdaten, Berechtigungen, Produktions- oder Sammelkapazität, Spezifikationsfähigkeit und Referenzen aus. Die Unterlagen werden abgelegt und vor jeder neuen Saison oder jedem neuen Vertrag überprüft.
Vertrag
GAFTA- oder FOSFA-Standardformulare, soweit handelsüblich. Incoterms 2020. Qualität und Menge endgültig im Verladehafen, sofern nicht anders vereinbart. Höhere Gewalt, Inspektion, Schiedsgericht und eine Sanktionsklausel sind Bestandteil jedes von uns unterzeichneten Vertrags.
Verschiffungskontrolle
Ein unabhängiges Inspektionsunternehmen wird vertraglich bestellt, um Menge und Qualität festzustellen sowie Proben zu ziehen und zu versiegeln. Rückstellproben werden für die vertraglich vereinbarte Dauer aufbewahrt.
Verschiffung, Zoll und Dokumente
Ladung gebucht und verschifft. Soweit die Ware bei der Einfuhr in die Europäische Union voranzumelden ist, wird die Sendung in TRACES erfasst und an einer Grenzkontrollstelle gestellt. Die Dokumente werden gegen das vereinbarte Zahlungsinstrument vorgelegt.
Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit
Zu jeder Sendung können wir den Lieferanten und den Abnehmer benennen. Die Unterlagen werden fünf Jahre aufbewahrt.
Was mit der Ladung reist
Sechs Dokumente, jedes von einer benannten Stelle ausgestellt. Ein Käufer kann jedes davon vor Warenbewegung namentlich anfordern.
Kaufvertrag
GAFTA-/FOSFA-Formular
Inspektionszertifikat
unabhängiger Sachverständiger
Konnossement
Frachtführer
Ursprungszeugnis
Wirtschaftskammer
Pflanzengesundheits-/Gesundheitszeugnis
zuständige Behörde
Versicherungszertifikat
nach vereinbartem Incoterm
Kaufmännische Bedingungen
| Punkt | Standardposition |
|---|---|
| Lieferbedingungen | Incoterms 2020. FOB, CFR, CIF und DAP auf Anfrage. |
| Vertragsform | GAFTA oder FOSFA, soweit anwendbar; sonst unser eigener schriftlicher Kaufvertrag. |
| Zahlung | Unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv oder Kasse gegen Dokumente über eine in der Europäischen Union ansässige Bank. Offene Rechnung nur gegen vereinbartes Kreditlimit. |
| Inspektion | Unabhängiges Inspektionsunternehmen nach Vereinbarung; Kostentragung im Vertrag geregelt. |
| Versicherung | Transportversicherung nach vereinbartem Incoterm; Zertifikat, sofern wir Versicherungsnehmer sind. |
| Anwendbares Recht | Österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und, soweit vereinbart, des UN-Kaufrechts. |
| Streitigkeiten | Schiedsgericht nach den Regeln des jeweiligen Handelsverbands oder die Gerichte in Leoben, wie schriftlich vereinbart. |
Diese Seite fasst unsere Standardposition zusammen. Maßgeblich sind die im unterzeichneten Vertrag und in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen.